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Aktuelle Bedingungen für unser Training unter Corona:

Liebe Karatekas,
die Landesregierung hat wieder eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, diese gilt seit dem 2. April 2022.

- Wegfall der 3G-Regel für den Trainings- und Spielbetrieb im Freien und in den Sportstätten
- Wegfall der Maskenpflicht abseits des Sportbetriebs in Innenräumen
- Wegfall der 3G-Regel für die Zuschauer im Freien und in den Sportstätten
- es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr bezüglich der Anzahl an Zuschauern in den Sportstätten

Es ist weiterhin „erlaubt“ Maske zu tragen, was wir vom Bushido, im Sinne „uns gegenseitig zu schützen“ auch empfehlen.
Im Vorraum und bei Ansammlungen außerhalb der Sportfläche ist es gerne gesehen wenn weiterhin Maske getragen wird.

OSS Euer Vorstandsteam